Inhalt

BFSO Musik
Text gilt ab: 01.09.2017
Fassung: 30.09.2008
§ 8
Übertritt
1Schülerinnen und Schüler, die das erste Schuljahr mit Erfolg besucht haben, können zu Beginn des folgenden Schuljahres in das zweite Schuljahr einer anderen Berufsfachschule für Musik, soweit diese die gewählte Fachrichtung führt, übertreten. 2Während des Schuljahres ist ein Übertritt nur aus wichtigem Grund möglich.