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Inhaltsverzeichnis
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Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe – BFSO HeilB) Vom 18. Januar 1993 (GVBl. S. 35) BayRS 2236-4-1-4-K (§§ 1–67)
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Erster Teil Allgemeines (vgl. Art. 1 bis 3 BayEUG) (§§ 1–3)
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Zweiter Teil Aufnahme (vgl. Art. 44 BayEUG) (§§ 4–8)
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen
§ 5 Anmeldung
§ 6 Zeitpunkt der Aufnahme
§ 7 Probezeit
§ 8 Übertritt
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Dritter Teil Inhalte des Unterrichts, Grundsätze des Schulbetriebs (vgl. Art. 45 bis 51, 55 und 56 BayEUG) (§§ 9–19)
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Vierter Teil Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 20–35)
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Fünfter Teil Prüfungen (vgl. Art. 54 BayEUG) (§§ 36–36b)
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Sechster Teil Schulleiter, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz (vgl. Art. 57 und 58 BayEUG) (§§ 37–47)
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Siebter Teil Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (§§ 48–55)
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Achter Teil Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen (vgl. Art. 84 und 85 BayEUG) (§§ 56–61)
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Neunter Teil Folgen von Pflichtverletzungen (§§ 62–63)
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Zehnter Teil Schlußvorschriften (§§ 64–67)
[Schlussformel]
Anlage 1 Stundentafel für die Berufsfachschule für Ergotherapie
Anlage 2 (aufgehoben)
Anlage 2.1 Stundentafel für die Berufsfachschule für Physiotherapie
Anlage 2.2 Stundentafel für die Berufsfachschule für Physiotherapie – verkürzte Ausbildung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und 3
Anlage 3 Stundentafel für die Berufsfachschule für Logopädie
Anlage 4 Stundentafel für die Berufsfachschule für Massage
Anlage 5
Inhalt
BFSO HeilB
Text gilt ab: 01.08.2021
Fassung: 18.01.1993
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Zweiter Teil Aufnahme (vgl. Art. 44 BayEUG)
§ 4 Aufnahmevoraussetzungen
§ 5 Anmeldung
§ 6 Zeitpunkt der Aufnahme
§ 7 Probezeit
§ 8 Übertritt