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Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) Vom 11. März 2015 (GVBl S. 30) BayRS 2236-4-1-9-K (§§ 1–79)
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Teil 1 Allgemeines (§§ 1–3)
§ 1 Geltungsbereich(Art. 1 bis 3 und 13 BayEUG)
§ 2 Schulaufsicht(Art. 111 bis 117 BayEUG)
§ 3 Ausbildungsziele und Ausbildungsdauer
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Teil 2 Schulgemeinschaft, Schulleiter, Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte, Schulforum (§§ 4–24)
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Teil 3 Wahl des schulischen Bildungswegs(Art. 44 BayEUG) (§§ 25–28)
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Teil 4 Schulbetrieb (§§ 29–38)
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Teil 5 Hausaufgaben, Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse (§§ 39–54)
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Teil 6 Prüfungen(Art. 54 BayEUG) (§§ 55–76)
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Teil 7 Schlussbestimmungen (§§ 77–79)
[Schlussformel]
Anlage 1 Stundentafel der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung
Anlage 2 Stundentafel der Berufsfachschule für Kinderpflege
Anlage 3 Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialpflege
Anlage 4 Stundentafel der Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement
Anlage 5 Stundentafel der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik
Anlage 6 (aufgehoben)
Inhalt
BFSO
Text gilt ab: 01.05.2022
Fassung: 11.03.2015
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Teil 1 Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich(Art. 1 bis 3 und 13 BayEUG)
§ 2 Schulaufsicht(Art. 111 bis 117 BayEUG)
§ 3 Ausbildungsziele und Ausbildungsdauer