AVPfleWoqG
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 27.07.2011

Abschnitt 1 Allgemeines

§ 53 Regelungsbereich
§ 54 Weiterbildungsform
§ 55 Anrechnung gleichwertiger Qualifikationen
§ 56 Gesamtverantwortung; Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen; Anzeigepflicht
§ 57 Gleichgestellte Qualifikationen
§ 58 Gleichgestellte im Ausland erworbene Weiterbildungen