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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenVerordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) Vom 27. Juli 2011 (GVBl. S. 346) BayRS 2170-5-1-G (§§ 1–92)
  • Bereich erweiternTeil 1 Bauliche Mindestanforderungen (§§ 1–10)
  • Bereich erweiternTeil 2 Personelle Mindestanforderungen (§§ 11–17)
  • Bereich reduzierenTeil 3 Mitwirkung und Teilhabe (§§ 18–46)
  • Bereich reduzierenAbschnitt 1 Allgemeines (§§ 18–19)
  • § 18 Allgemeine Anforderungen
  • § 19 Aufgaben des Trägers und der Einrichtungsleitung
  • Bereich erweiternAbschnitt 2 Wahl und Zusammensetzung der Bewohnervertretung (§§ 20–28)
  • Bereich erweiternAbschnitt 3 Amtszeit der Mitglieder der Bewohnervertretung (§§ 29–32)
  • Bereich erweiternAbschnitt 4 Tätigkeit der Bewohnervertretung (§§ 33–36)
  • Bereich erweiternAbschnitt 5 Stellung der Mitglieder der Bewohnervertretung; Verschwiegenheitspflicht (§§ 37–38)
  • Bereich erweiternAbschnitt 6 Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnervertretung (§§ 39–43)
  • Bereich erweiternAbschnitt 7 Bewohnerfürsprecherin und Bewohnerfürsprecher (§§ 44–45)
  • Bereich erweiternAbschnitt 8 Teilhabe (§ 46)
  • Bereich erweiternTeil 4 Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Datenschutzrechtliche Bestimmungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten; sachverständiger Dritter (§§ 47–49)
  • Bereich erweiternTeil 5 Befreiungen und Abweichungen; Ordnungswidrigkeiten (§§ 50–52)
  • Bereich erweiternTeil 6 Allgemeine Vorschriften zur Weiterbildung (§§ 53–69)
  • Bereich erweiternTeil 7 Besondere Vorschriften zur Weiterbildung (§§ 70–87)
  • Bereich erweiternTeil 8 Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfung (§§ 88–89)
  • Bereich erweiternTeil 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 90–92)
  • [Schlussformel]
  • Anlage 1 Module der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung
  • Anlage 2 Module der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
  • Anlage 3 Module der Weiterbildung Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
  • Anlage 4 Module der Weiterbildung zur Praxisanleitung

Inhalt

AVPfleWoqG
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 27.07.2011
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Abschnitt 1 Allgemeines

§ 18 Allgemeine Anforderungen
§ 19 Aufgaben des Trägers und der Einrichtungsleitung
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