Inhalt

AVBayJG
Text gilt ab: 30.12.2023
Fassung: 01.03.1983
§ 11a
Nachtsichttechnik bei der Jagd auf den Fischotter
Bei der Jagd auf den Fischotter dürfen künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind, verwendet werden.