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Ausführungsverordnung zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (AVBayHIG) Vom 13. Februar 2023 (GVBl. S. 66) BayRS 2030-2-21-WK (§§ 1–49)
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Teil 1 Lehrverpflichtung, Gesamtlehrdeputat (§§ 1–10)
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Teil 2 Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (§§ 11–14)
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Teil 3 Bauherreneigenschaft und Liegenschaftsverantwortung (§§ 15–26)
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Kapitel 1 Übertragung der Wahrnehmung der Bauherreneigenschaft und Liegenschaftsverantwortung (§§ 15–25)
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Kapitel 2 Miet- und Pachtgeschäfte sowie sonstige Nutzungsüberlassungsvereinbarungen (§ 26)
§ 26 Miet- und Pachtgeschäfte sowie sonstige Nutzungsüberlassungsvereinbarungen
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Teil 4 Abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz an bayerischen Hochschulen (§§ 27–44)
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Teil 5 Einstellungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§§ 45–47)
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Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 48–49)
[Schlussformel]
Inhalt
AVBayHIG
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 13.02.2023
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Kapitel 2 Miet- und Pachtgeschäfte sowie sonstige Nutzungsüberlassungsvereinbarungen
§ 26 Miet- und Pachtgeschäfte sowie sonstige Nutzungsüberlassungsvereinbarungen