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ALPO
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 17.06.1996
§ 9
Unterrichtsorganisation
1Der Unterricht orientiert sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Oberstufe des Gymnasiums bzw. der Fachoberschule. 2Die Unterrichtsinhalte und -formen werden durch die Vorkenntnisse der Lehrgangsteilnehmer und die Erfordernisse der Integrationshilfe mitbestimmt.