Inhalt
§ 9
Unterrichtsorganisation
1Der Unterricht orientiert sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Oberstufe des Gymnasiums bzw. der Fachoberschule. 2Die Unterrichtsinhalte und -formen werden durch die Vorkenntnisse der Lehrgangsteilnehmer und die Erfordernisse der Integrationshilfe mitbestimmt.