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AGSG
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 08.12.2006
Art. 66c
Interessenvertretung Rahmenvertragsverhandlungen
Interessenvertretung nach § 131 SGB IX ist die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAGS).