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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Vom 20. September 1982 (BayRS IV S. 571) BayRS 400-1-J (Art. 1–80)
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Erster Teil Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 1–74)
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Erster Abschnitt Vereine (Art. 1–4)
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Zweiter Abschnitt Bierlieferungsvertrag (Art. 5–6)
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Dritter Abschnitt Leibgedingsvertrag (Art. 7–23)
Art. 7 Anzuwendende Vorschriften
Art. 8 Ort der Leistung
Art. 9 Art der Leistung
Art. 10 Zeit der Leistung
Art. 11 Grundstückslasten
Art. 12 Wohnungsrecht
Art. 13 Aufnahme anderer Personen
Art. 14 Verpflegung
Art. 15 Beerdigungskosten
Art. 16 Dingliche Sicherung
Art. 17 Leistungsstörungen
Art. 18 Geldrente
Art. 19 Störung der Beziehungen durch den Berechtigten
Art. 20 Störung der Beziehungen durch den Verpflichteten
Art. 21 Veräußerung des Grundstücks
Art. 22 Mehrere Berechtigte
Art. 23 Ersatz von Verwendungen
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Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Art. 24–28)
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Fünfter Abschnitt Inhaberpapiere (Art. 29–30)
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Sechster Abschnitt Öffentliche Sparkassen (Art. 31–42)
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Siebter Abschnitt Nachbarrecht (Art. 43–54)
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Achter Abschnitt Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten (Art. 55–60)
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Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften (Art. 61–66)
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Zehnter Abschnitt Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen (Art. 67–69)
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Elfter Abschnitt Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Art. 70–71)
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Zwölfter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnis (Art. 72–74)
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Zweiter Teil Schlussvorschriften (Art. 75–80)
Inhalt
AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
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Art. 7 Anzuwendende Vorschriften
Art. 8 Ort der Leistung
Art. 9 Art der Leistung
Art. 10 Zeit der Leistung
Art. 11 Grundstückslasten
Art. 12 Wohnungsrecht
Art. 13 Aufnahme anderer Personen
Art. 14 Verpflegung
Art. 15 Beerdigungskosten
Art. 16 Dingliche Sicherung
Art. 17 Leistungsstörungen
Art. 18 Geldrente
Art. 19 Störung der Beziehungen durch den Berechtigten
Art. 20 Störung der Beziehungen durch den Verpflichteten
Art. 21 Veräußerung des Grundstücks
Art. 22 Mehrere Berechtigte
Art. 23 Ersatz von Verwendungen