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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Vom 20. September 1982 (BayRS IV S. 571) BayRS 400-1-J (Art. 1–80)
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Erster Teil Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 1–74)
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Erster Abschnitt Vereine (Art. 1–4)
Art. 1 (aufgehoben)
Art. 2 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht
Art. 3 Altrechtlich anerkannte Vereine
Art. 4 Sonstige altrechtliche Vereinigungen
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Zweiter Abschnitt Bierlieferungsvertrag (Art. 5–6)
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Dritter Abschnitt Leibgedingsvertrag (Art. 7–23)
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Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Art. 24–28)
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Fünfter Abschnitt Inhaberpapiere (Art. 29–30)
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Sechster Abschnitt Öffentliche Sparkassen (Art. 31–42)
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Siebter Abschnitt Nachbarrecht (Art. 43–54)
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Achter Abschnitt Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten (Art. 55–60)
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Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften (Art. 61–66)
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Zehnter Abschnitt Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen (Art. 67–69)
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Elfter Abschnitt Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Art. 70–71)
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Zwölfter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnis (Art. 72–74)
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Zweiter Teil Schlussvorschriften (Art. 75–80)
Inhalt
AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
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Erster Abschnitt Vereine
Art. 1 (aufgehoben)
Art. 2 Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht
Art. 3 Altrechtlich anerkannte Vereine
Art. 4 Sonstige altrechtliche Vereinigungen