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Inhaltsverzeichnis
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Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) Vom 20. September 1982 (BayRS IV S. 571) BayRS 400-1-J (Art. 1–80)
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Erster Teil Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 1–74)
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Erster Abschnitt Vereine (Art. 1–4)
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Zweiter Abschnitt Bierlieferungsvertrag (Art. 5–6)
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Dritter Abschnitt Leibgedingsvertrag (Art. 7–23)
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Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts (Art. 24–28)
Art. 24 Antragsberechtigung
Art. 25 Antragsvoraussetzungen
Art. 26 Legitimationswirkung
Art. 27 Wirksamkeit der Übertragung
Art. 28 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Aufgebot
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Fünfter Abschnitt Inhaberpapiere (Art. 29–30)
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Sechster Abschnitt Öffentliche Sparkassen (Art. 31–42)
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Siebter Abschnitt Nachbarrecht (Art. 43–54)
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Achter Abschnitt Buchungsfreie Grundstücke und altrechtliche Grunddienstbarkeiten (Art. 55–60)
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Neunter Abschnitt Sonstige sachenrechtliche Vorschriften (Art. 61–66)
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Zehnter Abschnitt Familien- und erbrechtliche Vorschriften, Vollziehung von Auflagen (Art. 67–69)
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Elfter Abschnitt Öffentlich-rechtliche Ansprüche (Art. 70–71)
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Zwölfter Abschnitt Unschädlichkeitszeugnis (Art. 72–74)
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Zweiter Teil Schlussvorschriften (Art. 75–80)
Inhalt
AGBGB
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 20.09.1982
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Vierter Abschnitt Schuldverschreibungen des Freistaates Bayern und anderer ihm angehörender juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Art. 24 Antragsberechtigung
Art. 25 Antragsvoraussetzungen
Art. 26 Legitimationswirkung
Art. 27 Wirksamkeit der Übertragung
Art. 28 Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Aufgebot