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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern Vom 15. Dezember 2006 (§§ 1–7)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 3 Jahressonderzahlung für Auszubildende
§ 4 Jahressonderzahlung für Praktikantinnen und Praktikanten
§ 5 Anrechnung von Leistungen
§ 6 Zahlung der Jahressonderzahlung
§ 7 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 15.12.2006
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Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern
Vom 15. Dezember 2006
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch den Staatsminister der Finanzen,
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
– Bundesvorstand –
wird Folgendes vereinbart: