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Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Praktikanten in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern Vom 15. Dezember 2006 (§§ 1–7)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Jahressonderzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 3 Jahressonderzahlung für Auszubildende
§ 4 Jahressonderzahlung für Praktikantinnen und Praktikanten
§ 5 Anrechnung von Leistungen
§ 6 Zahlung der Jahressonderzahlung
§ 7 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 15.12.2006
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München, den 15.12.2006
Für den Freistaat Bayern
der Staatsminister der Finanzen
Für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -