Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 15.12.2006
§ 7
Inkrafttreten
1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. 2Er tritt an die Stelle des zum 30. Juni 2003 gekündigten Tarifvertrages über eine Zuwendung für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben des Freistaates Bayern vom 3. August 2001. 3Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.