Inhalt

DAE
Text gilt ab: 01.08.1976
Fassung: 02.06.1976
24.
Situationsbericht
(1) Der Entgeltprüfer hat die wirtschaftliche und soziale Lage der Heimarbeit einschließlich der Arbeitsmarktsituation laufend zu beobachten. Bedeutsame Veränderungen oder Entwicklungstendenzen sind dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung umgehend mitzuteilen. Hierzu gehören auch Einzelfälle wie Betriebsstilllegungen und Konkurse oder Neugründungen von Firmen, sofern eine größere Zahl von in Heimarbeit Beschäftigten und Gleichgestellten davon betroffen ist.
(2) Darüber hinaus haben die Gewerbeaufsichtsämter (Entgeltüberwachungsstellen) Jahresberichte über die Situation der Heimarbeit vorzulegen. Sie sind auf diejenigen Wirtschaftszweige zu beschränken, für die sozial- und wirtschaftspolitisch bedeutsame Aussagen möglich sind.