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FG München: Umsatzsteuerliche Zurechnung der von Prostituierten erbrachten Leistungen beim Bordellbetreiber Kein Vorsteuerabzug des Bordellbetreibers bezüglich der Prostitutionsumsätze ohne ordnungsgemäß von den Prostituierten erstellte Rechnungen
Urteil vom 30.06.2022 – 14 K 1841/19