VGH München: Gewährung von Prozesskostenhilfe, Hinreichende Aussicht auf Erfolg, Verwaltungsgerichte, Zuzahlungspflicht, Rechtsverfolgung, Streitwertfestsetzung, Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Prozeßkostenhilfeverfahren, Antragsfrist, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Kostenentscheidung, Antrag auf Prozeßkostenhilfe, Belastungsgrenze, Beschwerde gegen, Kosten der Prozeßführung, Kostenverzeichnis, Fristeinhaltung, Erstinstanzliches Verfahren, Gerichtskosten, Verschulden
Beschluss vom 02.07.2025 – 24 C 25.885