2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Bayreuth: Keine Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit
Urteil vom 23.02.2021 – B 5 K 20.750
VGH München: Darlegungsanforderungen, Bezugnahme auf Parteivorbringen, Ruhestandsversetzung nach Vollendung des 64. Lebensjahres, Versorgungsabschlag, Dienstzeit von 45 Jahren, Berücksichtigung von Studienzeiten bis zu drei Jahren, Zeitliche Überschneidung von praktischer Ausbildung und Studienzeit, Einmalige Berücksichtigung von sich überschneidenden Zeiten, Versorgungsauskunft
Beschluss vom 30.07.2025 – 3 ZB 24.1984