LG Nürnberg-Fürth: Kompensationsmaßnahme, Geschäftliche Handlung, Klimaneutralität, Dienstleistungen, Unterlassungsanspruch, Verbraucherverband, Verbraucheraufklärung, Wiederholungsgefahr, Elektronisches Dokument, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Ware, Geschäftliche Entscheidung, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, Internetseite, Abmahnungskosten, Ordnungshaft, Werbeaussage, Aufklärender Hinweis, Wert des Beschwerdegegenstandes
Endurteil vom 25.03.2025 – 3 HK O 6524/24