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OLG München: Darf eine Kabelnetzbetreiberin und Internetzugangsproviderin von Verbrauchern entsprechend ihrer AGB eine sogenannte Selbstzahlerpauschale von 2,50 Euro je Zahlung verlangen, wenn diese keine Ermächtigung zum Bankeinzug erteilen? - Vorlage zur Vorabentscheidung
Beschluss vom 01.10.2020 – 29 U 6221/19