VGH München: Verwaltungsgerichte, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Veräußerung des Tieres, Antragstellers, Beschwerdeverfahren, Antragsgegner, Behördenakten, Fortnahme, Vorläufiger Rechtsschutz, Hundehaltung, Fristsetzung, Rückgabe, Anordnung des Sofortvollzugs, Tierschutzrechtliche Anordnung, Abänderung, Prozeßbevollmächtigter, Tierhaltungsverbot, anderweitige Unterbringung, gegenüber Mitarbeitern, öffentlich-rechtliche Verwahrung
Beschluss vom 21.07.2025 – 23 CS 25.1046