OLG München: Werkvertrag, Wertersatzpflicht, Wertersatzanspruch, Unterbliebene Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Hilfsantrag, außergerichtliche Anwaltskosten, Gegenerklärung, Herausgabeanspruch, Verbraucherbauvertrag, Kaufvertrag, Kosten des Berufungsverfahrens, Nachträgliche Klagehäufung, Widerrufsfrist, Verbrauchervertrag, Kostenentscheidung, Sicherheitsleistung, Dienstvertrag, Klageerweiterung
Beschluss vom 19.04.2021 – 28 U 7274/20 Bau