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FG München: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei Einzug des Erben aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall
Urteil vom 07.01.2026 – 4 K 1677/24