2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
FG München: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bei Einzug des Erben aus von ihm selbst zu vertretenden Umständen erst mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Erbfall
Urteil vom 07.01.2026 – 4 K 1677/24
FG München: Steuerbefreiung für ein Familienheim nicht anwendbar, wenn entweder der Erblasser oder die Erbin ihren jeweiligen Lebensmittelpunkt nicht in dem maßgeblichen Wohngrundstück haben
Urteil vom 15.04.2026 – 4 K 1457/25