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VG Augsburg: Unzulässiger Eilrechtsschutz bezüglich der FFP2-Maskenpflicht in Bayern ohne konkreten Antrag (unter Hinweist darauf, dass in der BRD generell FFP2-Masken und OP-Masken sowie ähnliche Masken, die den gleichen Schutz nachweisen, erlaubt seien)
Beschluss vom 29.01.2021 – Au 9 E 21.148