LG München I: Unterwerfungserklärung, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr, Streitwertherabsetzung, Kosten des Rechtsstreits, Vorläufige Festsetzung, Schriftformerfordernis, Streitwertbeschlüsse, Sofortige Beschwerde, Qualifizierte elektronische Signatur, Erfolgsaussichten der Klage, Rechtsbehelfsbelehrung, Gerichtsgebühren, Zustellung der Entscheidung, Abstraktes Schuldversprechen, Vorübergehende Unmöglichkeit, Entscheidung des Landgerichts, Anerkenntnis, Elektronische Kommunikation, Erklärung
Beschluss vom 25.02.2022 – 3 HK 014399/21