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VGH München: Widerruf der Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, verweigerte Mitwirkung bei der Betriebsprüfung, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, Verstöße gegen die Pflicht zur Annahme von Aufträgen am Betriebssitz, Unzuverlässigkeit (bejaht), Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht (offen gelassen), Anwendbarkeit der Niederlassungsfreiheit (verneint), Abmahnungserfordernis
Beschluss vom 07.08.2026 – 11 CS 26.1088