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OLG München: Neubeginn der Sechsmonatsfrist nach § 121 Abs. 1 StPO bei Erlass eines erweiterten Haftbefehls wegen nachträglich bekannt gewordener Tatvorwürfe
Beschluss vom 18.09.2026 – 2 Ws 402/26, 2 Ws 403/26, 2 Ws 404/26 , 2 Ws 405/26, 2 Ws 406/26