LG Nürnberg-Fürth: Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner Wohnungseigentümer, Anderer Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümerbeschluß, Übrige Wohnungseigentümer, Unbilligkeit, Bauliche Veränderung, Ordnungsmäßige Verwaltung, Beschlußfassung, Gestattungsbeschluss, Darlegungs- und Beweislast, Eigentümerversammlung, Abwehranspruch, Beschlussanfechtungsklage, Treuwidrigkeit, Benachteiligung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Informationsgrundlagen, Erheblichkeitsschwelle, Angefochtener Beschluss
Endurteil vom 19.01.2024 – 14 S 881/23 WEG