OLG München: Gesellschafterdarlehen, Unentgeltliche Übertragung, Übertragung von Geschäftsanteilen, Kosten der Nebenintervention, Insolvenzgläubiger, Duldung der Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Insolvenzverwalters, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Benachteiligungsvorsatz, Übertragung des Gesellschaftsanteils, Erkrankung des Schuldners, Klageerweiterung, Darlehensrückzahlungsanspruch, Mittelbare Gläubigerbenachteiligung, Gesellschaftsanteilsübertragung, Vermögensübertragung, Anfechtungsfristen, Gläubigerbenachteiligungsabsicht, Übertragung von Vermögensgegenständen, Miteigentumsanteil
Endurteil vom 05.03.2024 – 5 U 174/18