1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
OLG Bamberg: Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (hier: Auskunft über Daten von Nutzern einer Arbeitgeberbewertungsplattform). Keine Auskunft über Bestandsdaten bei nicht strafbarer Meinungsäußerung
Beschluss vom 17.12.2024 – 6 W 12/24 e