2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
LG Schweinfurt: Anordnung der Herausgabe von Bestandsdaten des Nutzers eines Instagram-Accounts
Beschluss vom 29.06.2021 – 14 O 782/20
OLG Bamberg: Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 21 Abs. 2 Satz 2 TDDDG (hier: Auskunft über Daten von Nutzern einer Arbeitgeberbewertungsplattform). Keine Auskunft über Bestandsdaten bei nicht strafbarer Meinungsäußerung
Beschluss vom 17.12.2024 – 6 W 12/24 e