BayObLG: Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Haftraum, Strafvollstreckungskammer, Überprüfung von Ermessensentscheidungen, Durchsuchung, Ermessensfehlerfreie Entscheidung, Beschlüsse, Verteidigungsunterlagen, Ermessenserwägungen, Verwaltungsvorschriften, Verteidigerpost, Senatsbeschluß, Feststellungsinteresse, Strafvollzugsgesetz, Willkürverbot, Kostenentscheidung, Sicherheitsinteresse, Nachträgliche gerichtliche Überprüfung
Beschluss vom 10.03.2025 – 203 StObWs 12/25