LG Kempten: Vorläufige Freiheitsentziehung, Ingewahrsamnahme, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Wert des Beschwerdeverfahrens, Verwaltungsmaßnahmen, Gerichtliche Überprüfung, Gerichtliche Entscheidung, Zuständige Verwaltungsbehörde, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Verwaltungsgerichte, Kostenentscheidung, Wertfestsetzung, Betroffenheit, Einstweilige Anordnung, Richterliche Unabhängigkeit, Unerlaubte Einreise, Beschlüsse des Amtsgerichts, Dienstliche Stellungnahme, Prüfungsumfang, Anhörungstermin
Beschluss vom 04.04.2025 – 42 T 427/25