LG Coburg: Sofortige Beschwerde, Abgabe des Mahnverfahrens, Durchführung des streitigen Verfahrens, Mahnbescheid, Kostenentscheidung, Rechtspfleger, Wert des Beschwerdeverfahrens, Rechtzeitiger Widerspruch, Abgabe des Rechtsstreits, Klageerweiterung, Anhängigkeit eines Verfahrens, Landgerichte, Tatsächlicher Verfahrensstillstand, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Rechtsanwalt-Schreiben, Parteibezeichnung, Abgabeantrag, Zurückweisung, Zentrales Mahngericht, Anspruchsbegründung
Beschluss vom 13.03.2020 – 21 T 8/20