LG Coburg: Sofortige Beschwerde, Abgabe des Mahnverfahrens, Durchführung des streitigen Verfahrens, Kostenentscheidung, Mahnbescheid, Wert des Beschwerdeverfahrens, Rechtspfleger, Rechtzeitiger Widerspruch, Klageerweiterung, Anhängigkeit eines Verfahrens, Tatsächlicher Verfahrensstillstand, Abgabe des Rechtsstreits, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Rechtsanwalt-Schreiben, Parteibezeichnung, Zentrales Mahngericht, Anspruchsbegründung, Geschäftsnummer, Mahnantrag, Landgerichte
Beschluss vom 13.03.2020 – 21 T 8/20