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FG München: Kein Anspruch auf deutsches Kindergeld bzw. Differenzkindergeld bei Entsendung eines ungarischen Arbeitnehmers nach Deutschland, Wohnsitz der Kindesmutter sowie des Kindes in Ungarn und Anspruch der Kindsmutter auf Familienleistungen nach ungarischem Recht (Familienbeihilfe)
Urteil vom 05.06.2024 – 9 K 2145/23