1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
BayObLG: Unbegründete Rechtsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren. Redaktioneller Leitsatz: Durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. Rohmessdaten wird das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt, weshalb ein Grund zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht gegeben ist (Rn. 3).
Beschluss vom 13.01.2021 – 202 ObOWi 1760/20