2 Treffer in 2 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
BayObLG: Unbegründete Rechtsbeschwerde: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren. Redaktioneller Leitsatz: Durch die bloße Versagung der Einsichtnahme bzw. die Ablehnung der Überlassung von nicht zu den Bußgeldakten gelangter sog. Rohmessdaten wird das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) regelmäßig nicht verletzt, weshalb ein Grund zur Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht gegeben ist (Rn. 3).
Beschluss vom 13.01.2021 – 202 ObOWi 1760/20
BayObLG: Erhebliche Abweichung zwischen der im Bußgeldbescheid zu Grunde gelegten und im Urteil festgestellten Tat
Beschluss vom 11.06.2025 – 202 ObOWi 366/25