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VG Würzburg: Beauftragte Stelle nach ViehVerkV als Verwaltungshelfer ohne Befugnis zu hoheitlichem Handeln – Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 17a GVG an das Verwaltungsgericht – Gebühren für Stichtagsmeldung des Bestands an Schafen und Ziegen
Urteil vom 02.03.2020 – W 8 K 19.1423