OLG München: Zweites Versäumnisurteil, Berufungsbeklagter, Verhandlungsunfähigkeit, Terminsverlegungsantrag, Kostenentscheidung, Verwerfung der Berufung, Streitwert, Kosten des Berufungsverfahrens, Anwaltsprozess, Erheblicher Grund, Berufungskläger, Gegenerklärung, Glaubhaftmachung, Rechtliches Gehör, Aufhebung, weiteren Schadens, Abänderung, Schlagwortartige, Verhinderungsgründe, Nichtzulassung
Beschluss vom 31.10.2024 – 36 U 456/24 e