BayObLG: Kostenentscheidung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertberechnung, Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Sofortige Beschwerde, Entscheidungen der Vergabekammer, Notwendige Auslagen, Nachprüfungsantrag, Rechtsmittel, Richterlicher Hinweis, Beiladung, Rücknahme der sofortigen Beschwerde, Vergabeverfahren, Beschlüsse, Bisheriger Sach- und Streitstand, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Zweckentsprechende Rechtsverfolgung, Zweckentsprechende Rechtsverteidigung, De-facto-Vergabe
Beschluss vom 05.08.2022 – Verg 9/22