OLG München: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Beginn der Verjährung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Prozeßbevollmächtigter, Feststellungsklage, Ergebnis der Beweisaufnahme, Schutzwirkung zugunsten Dritter, Schmerzensgeldansprüche, Ärztliche Behandlungsfehler, Schluss der mündlichen Verhandlung, Rechtshängigkeit, Arzthaftungssache, Beweisantritt, Eingegangene Schriftsätze, Erbengemeinschaft, Sach- und Rechtslage, Örtliche Zuständigkeit, Vertrag mit Schutzwirkung
Endurteil vom 24.03.2020 – 24 U 643/17