VG Würzburg: einstweiliger Rechtsschutz, Kinder- und Jugendhilferecht, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung, pädagogisch ausgebildete Fachkraft, Kernbereich der pädagogischen Arbeit, kein schulisches Systemversagen, integrierende, beaufsichtigende und fördernde Assistenzdienste, Abgrenzung der Aufgabenbereiche der Eingliederungshilfe und der Schulträger, schulorganisatorische Problemstellungen, Teilhabe am Schulleben, Nachrangigkeit der Jugendhilfe, Systemversagen Schule, Qualifikation Schulbegleiter
Beschluss vom 13.05.2026 – W 3 E 26.827