15 Treffer in 15 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung anlässlich der Eingruppierung eines Mitarbeiters als Abteilungsleiter
Urteil vom 10.02.2021 – 1 MV 11/20
Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg: Ersetzung der von der Mitarbeitervertretung verweigerten Zustimmung zur Eingruppierung eines Mitarbeiters nach Maßgabe der Anlage 33 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes
Urteil vom 28.06.2021 – 2 MV 14/21
ArbG Würzburg: TV-V: Eingruppierung einer Sekretärin des Betriebsrats
Beschluss vom 19.08.2021 – 8 BV 3/21
LArbG Nürnberg: Beschwerde, Eingruppierung, Entgeltgruppe, Zulage, Festsetzung, Streitwertkatalog, Gegenstandswert, Chefarzt, Beschwerdefrist, Verfahren, Bindungswirkung, RVG, Schriftsatz, Musterverfahren, Gelegenheit zur Stellungnahme, Beschwerde gegen Beschluss, keine Bindungswirkung
Beschluss vom 28.01.2021 – 2 Ta 1/21
LArbG München: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Tarifvertragsparteien, Berufung, Entgeltgruppe, Zahlung, Stufenlaufzeit, Frist, Auslegung, Einstellung, Wartezeit, Leistung, Anspruch, Tarifvertragspartei, sachlicher Grund, Einstellung gegen Zahlung
Urteil vom 30.03.2021 – 7 Sa 916/20
LArbG Nürnberg: TV-V: Eingruppierung einer Sekretärin des Betriebsrats
Beschluss vom 14.02.2022 – 1 TaBV 26/21
VG München: Konkurrentenstreitverfahren eines Tarifbeschäftigten gegen die Auswahl eines Beamten
Beschluss vom 19.02.2024 – M 5 E 23.6142
VG München: Anspruch auf Verleihung der Berufsbezeichnung Oberstudienrat im Beschäftigungsverhältnis (Abgrenzung Diplom-Theologe zur staatlichen Lehrkraft an öffentlichen Schulen)
Urteil vom 20.01.2025 – M 5 K 21.6660
VG München: Auswahlverfahren für einen Dienstposten beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführung mit Beförderungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. Einstufung in die Entgeltgruppe E 12 TV-L, hier: Konkurrenz von Beamten und Tarifbeschäftigten
Beschluss vom 31.07.2024 – M 5 E 24.2198
VG München: Berücksichtigung der Wahrnehmung eines höhenwertigen Arbeitspostens bei einer Beurteilung
Beschluss vom 06.02.2023 – M 21b E 22.5595