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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) Vom 12. Oktober 2006 (§§ 1–21)
Inhaltsübersicht (amtlich)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausbildungsvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten
§ 6 Personalakten
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
§ 8 Ausbildungsentgelt
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 11 Familienheimfahrten
§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
§ 13 Entgelt im Krankheitsfall
§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
§ 15 Vermögenswirksame Leistungen
§ 16 Jahressonderzahlung
§ 17 Betriebliche Altersversorgung
§ 18 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 18a Übernahme von Auszubildenden
§ 19 Abschlussprämie
§ 20 Ausschlussfrist
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Laufzeit
Anlage
Inhalt
TVA-L Pflege
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 12.10.2006
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Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen
(TVA-L Pflege)
Vom 12. Oktober 2006
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: