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Inkrafttreten noch unbestimmt
Fassung: 18.03.2026
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Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Vom 18. März 2026[1]

Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte vom 18. Mai 2026 (GVBl. S. 582, BayRS 03-12-U)
Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz,
das Land Rheinland-Pfalz,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und
das Saarland,
vertreten durch die Ministerpräsidentin, diese vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz,
schließen nachstehenden Staatsvertrag:

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 17.8.2026 (GVBl. S. 582);
Saarland: G v. 20.5.2026 (Amtsbl. I S. 718).