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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu vom 22. März 2023 und 25. Mai 2023 (Art. 1–6)
Art. 1 [Aufgabenübertragung]
Art. 2 [Art und Umfang der Befugnisse]
Art. 3 [Kosten]
Art. 4 [Freistellung von Verbindlichkeiten]
Art. 5 [Kündigung]
Art. 6 [Inkrafttreten]
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 25.05.2023
Fassung: 22.03.2023
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Art. 5
[Kündigung]
(1)
1
Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragsschließenden Teile jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
2
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.