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Text gilt ab: 25.05.2023
Fassung: 22.03.2023
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu
vom 22. März 2023 und 25. Mai 2023

Vollzitat nach RedR: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet des Marktes Altusried – Ferienpark Allgäu vom 25. Mai 2023 (GVBl. S. 502, BayRS 01-1-23-I)
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den baden-württembergischen Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
und
der Freistaat Bayern, vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration schließen über die polizeilichen Vollzugsaufgaben im Ferienpark Allgäu das folgende Verwaltungsabkommen: