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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Neufassung vom 28. März 2023 (BAnz AT 19.06.2023 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
Einführung
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Richtlinien für das Strafverfahren
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Richtlinien für das Bußgeldverfahren
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1. Abschnitt Zuständigkeit
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2. Abschnitt Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den Verwaltungsbehörden
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3. Abschnitt Einbeziehung von Ordnungswidrigkeiten in das vorbereitende Verfahren wegen einer Straftat
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4. Abschnitt Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
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5. Abschnitt Verfahren nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
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6. Abschnitt Rechtsbeschwerdeverfahren
291 Rechtsbeschwerde und Antrag auf deren Zulassung
292 Vorsorgliche Einlegung
293 Verfahren nach Einlegung
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7. Abschnitt Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
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8. Abschnitt Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
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9. Abschnitt Akteneinsicht
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10. Abschnitt Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
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11. Abschnitt Bußgeldsachen gegen Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften
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12. Abschnitt Behandlung der von der deutschen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
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13. Abschnitt Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
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14. Abschnitt Verkehr mit der Europäischen Staatsanwaltschaft
Inhalt
RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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291
Rechtsbeschwerde und Antrag auf deren Zulassung
Für die Rechtsbeschwerde und den Antrag auf deren Zulassung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Nummern 147 bis 152 sinngemäß.