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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Neufassung vom 28. März 2023 (BAnz AT 19.06.2023 B1 )
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Einführung
  • Bereich erweiternRichtlinien für das Strafverfahren
  • Bereich reduzierenRichtlinien für das Bußgeldverfahren
  • Bereich reduzieren1. Abschnitt Zuständigkeit
  • 269 Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörde
  • 270 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im vorbereitenden Verfahren
  • 271 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren
  • Bereich erweitern2. Abschnitt Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den Verwaltungsbehörden
  • Bereich erweitern3. Abschnitt Einbeziehung von Ordnungswidrigkeiten in das vorbereitende Verfahren wegen einer Straftat
  • Bereich erweitern4. Abschnitt Erstreckung der öffentlichen Klage auf die Ordnungswidrigkeit
  • Bereich erweitern5. Abschnitt Verfahren nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Bereich erweitern6. Abschnitt Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Bereich erweitern7. Abschnitt Bußgelderkenntnis im Strafverfahren
  • Bereich erweitern8. Abschnitt Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen
  • Bereich erweitern9. Abschnitt Akteneinsicht
  • Bereich erweitern10. Abschnitt Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
  • Bereich erweitern11. Abschnitt Bußgeldsachen gegen Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften
  • Bereich erweitern12. Abschnitt Behandlung der von der deutschen Gerichtsbarkeit befreiten Personen
  • Bereich erweitern13. Abschnitt Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
  • Bereich erweitern14. Abschnitt Verkehr mit der Europäischen Staatsanwaltschaft

Inhalt

RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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1. Abschnitt Zuständigkeit

269 Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörde
270 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im vorbereitenden Verfahren
271 Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Verfahren
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